Mehrwertsteuer auf touristische Leistungen in Tansania
Das tansanische Parlament hat Juni 2016 den neuen Finanzbeschluss für 2016/17 erlassen. Darin hat es in diesem Rahmen eine Mehrwertsteuer von 18% auf nahezu alle touristischen Dienstleistungen vorgesehen, welche bis dahin vom Steuersatz komplett befreit waren.
Die Änderung tritt in Kraft mit Wirkung schon ab dem 1. Juli 2016 für:
- Transport-Kosten und andere Safari-Leistungen (z. B. Fuß-Safaris, Nacht-Safaris, Wanderungen etc…)
- Park-Gebühren, Konzessions- und Campinggebühren und Krater-Eintritt )
Wir bedauern natürlich die Tatsache sehr, dass keinerlei vorherige Ankündigung an die Tourismusindustrie ergangen ist und möchten uns an dieser Stelle, im Namen unserer tansanischen Freunde, dafür entschuldigen.
Allerdings, obwohl diese Steuer eine nach sich zieht, erscheint uns die Einführung sinnvoll.
Tansania folgt damit dem Vorbild der meisten entwickelten Länder und setzt einem uneffizienten und komplizierten Zwei-Wege-System ein Ende, das in der Vergangenheit diverse steuerliche Schleichwege und fragwürdige Handhabungen ermöglicht hat.
Die Einführung dieser Steuer zieht eine allgemeine Erhöhung der Reisekosten mit sich, welche wir auf unsere Preise weitergeben müssen. Bereits bestätigte Buchungen bleiben von jeglichen Preiserhöhungen verschont. Wir übernehmen die resultierenden Zuzahlungen in voller Höhe.