Natouralist
Cristina Sanchez Pelegrin
Dänenstraße 15
10439 Berlin
Tel.: (030) 246 28 793
Fax: (030) 246 28 794
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Reisebedingungen
1. Anmeldung und Bestätigung:Mit der Anmeldung des Reisenden bietet dieser Natouralist den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung der Reise sollte schriftlich mit Hilfe des
im Katalog befindlichen Anmeldeformulars erfolgen. Für die vertragliche Verpflichtungen der in der
Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer hat der Reisende ebenfalls einzustehen, wenn er dieses auf der
Reiseanmeldung mit ausdrücklicher und gesonderter Erklärung bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch Natouralist verbindlich zustande. Die Annahme erfolgt regelmäßig durch die Reisebestätigung.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
Natouralist vor, an das Natouralist für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das Angebot
ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten annimmt.
2. Umfang der Leistungen und Preis- bzw.
Leistungsänderung: Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt von Natouralist und aus den hierauf bezogenen Angaben in der
Reisebestätigung.
Angaben von Dritten (z.B. von Leistungsträgern, Touristeninformationen u.a.) sind
für Natouralist nicht bindend, es sei denn, sie sind ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht worden.
Natouralist behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten) oder der Abgaben und Gebühren wie
Flughafengebühren oder Einreisegebühren oder eine Änderung des für die betroffene Reise geltenden
Wechselkurses in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten bzw.
Abgaben/Gebühren bzw. des Wechselkurses pro Sitzplatz (im Falle der Beförderungskosten), pro Person (im
Falle der Abgaben/Gebühren) sowie in Höhe des Mehrbetrages für Natouralist auf den Reisepreis pro
Person (im Falle der Wechselkurserhöhung) auf den Reisepreis auswirkt. Dies gilt nur, sofern zwischen
Vertragschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Preisänderung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht vorlagen und bei Vertragsschluss für Natouralist
auch nicht vorhersehbar waren. Eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Leistung
ist unter den genannten Umständen bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich.
Über
Leistungsänderungen bzw. –abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages oder über eine Änderung des Reisepreises wird der Reisende unverzüglich informiert.
Leistungsänderungen sind nur möglich, soweit die Änderungen nicht erheblich sind. Für den Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei Reisepreiserhöhungen um mehr als 5 % ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.
Er kann alternativ eine Vertragsänderung derart verlangen, dass ihm die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise ohne höhere Kosten aus dem Angebot von Natouralist ermöglicht wird. Der Reisende
muss diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Leistungsänderung gegenüber Natouralist
erklären.
3. Mindestteilnehmerzahl: Natouralist kann vom Reisevertrag wegen Nichterreichens der
Teilnehmerzahl zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl beziffert, vorher in der jeweiligen
Buchungsgrundlage angekündigt und die Information über den Rücktritt von Reisevertrag durch Natouralish
wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl dem Reisenden bis zum 14. Tag vor Reiseantritt
bekannt gemacht wurde. In diesem Fall erhält der Reisende Beträge, die auf den Reisepreis bezahlt worden
sind, in voller Höhe und unverzüglich zurück.
4. Zahlung: Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB angenommen
werden. Mit Reiseanmeldung und Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des
Reisepreises fällig. Nicht erstattungsfähige und lediglich vermittelte Sonderleistungen, die nicht
Bestandteil des Reisepreises sind wie die Kosten für Gorilla-Erlaubnisse, abgeschlossene Versicherungen,
etwaige Visumsgebühren etc., sind zum gleichen Zeitpunkt mit der Anzahlung zu begleichen. Die
Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt für alle Reisen ohne oder mit bereits erreichter
Mindestteilnehmerzahl fällig, im Übrigen bis 14 Tage vor Reiseantritt. Ist der fällige Reisepreis dann
nicht vollständig bezahlt, obgleich der Reisende einen Sicherungsschein erhalten oder mangels bisheriger
Zahlung nicht erhalten hat und obwohl eine gegebenenfalls erforderliche und vereinbarte
Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde, wird Natouralist von der Leistung frei, wenn der Reisende nach
Mahnung und Fristsetzung nicht zahlt, obwohl er ein Recht zur Zahlungsverweigerung nicht hat.
Natouralist ist in diesem Fall berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und kann vom Reisenden die
entsprechenden Rücktrittskosten verlangen. Die Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden erfolgt
erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises.
5. Rücktritt durch den Reisenden: Tritt der
Reisende vom Reisevertrag zurück, so verliert Natouralist den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis, kann jedoch von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung verlangen. Zur Vermeidung von
Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die herausgegebenen
Reiseunterlagen sind vollständig an Natouralist zurück zu geben.
Natouralist hat den
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbartem Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschalisiert; diese Schadenspauschale wird wie folgt gestaffelt:
Rücktritt bis zum 100. Tag vor
Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
Rücktritt ab 99. bis 50. Tag vor Reiseantritt: 20 % des
Reisepreises.
Rücktritt ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises.
Rücktritt ab
29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
Rücktritt ab 14. bis 7. Tag vor
Reiseantritt: 75 % des Reisepreises.
Ab 6. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises.
Bei
Rücktritt durch Nichtantritt am 1. Reisetag: 95 % des Reisepreises.
Maßgeblich für die Höhe der
Schadenspauschale ist der Tag des Eingangs der
Rücktrittserklärung bei Natouralist. Natouralist
empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Nicht erstattungsfähige und
lediglich vermittelte Sonderleistungen, die nicht Bestandteil des Reisepreises sind, wie die Kosten für
Gorilla-Erlaubnisse, Visagebühren etc., werden nicht erstattet und dem Reisenden im Fall eines
Rücktritts zusätzlich zur Stornogebühr und unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts berechnet.
Natouralist behält sich vor, den konkreten, möglicherweise höheren Schadensersatz unter Berücksichtigung
von
ersparten Aufwendungen oder anders verwendeten Leistungen abweichend von den genannten
Schadenspauschalen zu fordern. Der Nachweis, dass Natouralist kein oder ein geringerer Schaden als die
berechnete Schadenspauschale entstanden ist, wird dem Reisenden ausdrücklich gestattet. Bis zum
Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt. Natouralist kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende Natouralist gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt durch Natouralist: Wenn der Reisende die
Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich derart
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, ist Natouralist
berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung behält
Natouralist den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich allerdings ersparte Aufwendungen sowie
Erstattungen und das, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann,
anrechnen lassen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände / höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge beim Vertragschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Natouralist als auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Natouralist zahlt den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann
jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Natouralist ist verpflichtet die infolge der Aufhebung des
Vertrages notwendigen Maßnamen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind hälftig von Natouralist
und dem Reisenden zu tragen. Im Übrigen fallen etwaige Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8.
Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es – unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht von Natouralist - der Mitwirkung des
Reisenden. Dieser hat den Mangel gegenüber Natouralist in Berlin, bei Unerreichbarkeit von Natouralist
der Reiseleitung bzw. der Person gegenüber anzuzeigen, die in den Reiseunterlagen als Vertretung
bzw. örtlicher Partner von Natouralist benannt ist. Jeder andere Anzeigeadressat als Natouralist ist
jedoch nicht berechtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. Eine Minderung des Reisepreises wegen
Reisemangels tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
Unabhängig davon ist der Reisende verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Natouralist
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Reisende diese verlangt hat, so kann er den
Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,
Natouralist erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann
der Reisende Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den Natouralist nicht zu vertreten hat.
9. Haftung und Haftungsbeschränkungen:
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu
vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die
Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist. Die vertragliche Haftung von Natouralist für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Natouralist herbeigeführt worden ist oder
wenn Natouralist für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Natouralist für Sachschäden ist
ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis pro Reisendem und Reise beschränkt. Dies gilt nicht, sofern
diese Sachschäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit fußen. Andere eventuell höhere Ansprüche zum
Beispiel aufgrund internationaler Übereinkommen werden hiervon nicht berührt. Bei einer vom
Leistungsträger zu erbringenden Beförderung, auf die die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara oder dem Montrealer
Übereinkommen anwendbar sind, gelten die dortigen Haftungsvoraussetzungen. Die Haftung von Natouralist
ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für Störungen, Körper- und
Sachschäden bei lediglich vermittelten Fremdleistungen, bei sportlichen Betätigungen, wie Trekking,
Rafting, etc. sowie bei allen Unternehmungen, die nicht zum Besichtigungsprogramm gehören, beteiligt
sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Natouralist, Dänenstrasse 15, 10439 Berlin,
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.Natouralist empfiehlt, die Ansprüche schriftlich
geltend zu machen. Die reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach einem Jahr. Jedoch verjähren
Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, in zwei Jahren. Andere Schadensersatzansprüche, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren ebenfalls in zwei
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die
Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem Natouralist die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Schweben zwischen dem Reisenden und Natouralist Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Natouralist die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Gepäckschäden, -verlust oder –
verspätung nach Flugreisen sollen bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Ort unmittelbar nach
Feststellung mit einer Schadensanzeige („P.I.R.“) angemeldet werden, da Fluggesellschaften häufig eine
Regulierung ohne diese Schadensanzeige nicht durchführen. Bei Verlust gilt eine Anzeigefrist von 7
Tagen, bei Verspätung eine solche von 21 Tagen. Es wird eine Reisegepäckversicherung
empfohlen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Natouralist weist im
Programm und in der Buchungsbestätigung auf die Bestimmungen für das Reiseland hin. Dabei wird davon
ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist dazu verpflichtet, das Visum bei seinem
zuständigen Konsulat zu beantragen. Visumanträge sind auf Anfrage bei Natouralist erhältlich. Wir
informieren die Teilnehmer über wichtige Änderungen vor Antritt der Reise. Der Reisende ist für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich ebenso wie für die
Beschaffung und das Beisichführen der erforderlichen Dokumente. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch oder Nichtinformation durch Natouralist
bedingt sind. Eine Haftung dafür, dass ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt wird, wird von
Natouralist auch dann nicht übernommen, wenn der Reisende einen entsprechenden Auftrag zur
Visumbeschaffung erteilt hatte; der Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn Natouralist eine
Pflichtverletzung schuldhaft zu vertreten hat.
12. Informationen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens: Laut der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 hat
Natouralist bei der Buchung die Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu
unterrichten. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht
bekannt, so hat Natouralist dafür zu sorgen, dass der Fluggast über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das bzw. die
ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so hat Natouralist sicherzustellen,
dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Wird das dem Fluggast
mitgeteilte ausführende Luftfahrtunternehmen in die gemeinschaftliche Liste aufgenommen, hat dies eine
Betriebsuntersagung und somit eine Annullierung des Fluges zur Folge. Wurde Natouralist nicht über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet, so ist er für die Nichteinhaltung der
Vorschriften dieses Artikels nicht verantwortlich.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.
Datenschutz: Alle personenbezogenen Daten, die Natouralist zur Abwicklung der Reise zur Verfügung
gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
15. Rechtswahl und Gerichtstand: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
Berlin-Mitte als Sitz von Natouralist für Klagen gegen Natouralist. Für Vertragspartner von Natouralist,
die Kaufleute, juristische Personen oder Personen, die entweder Wohnsitz oder Aufenthalt im
Ausland haben bzw. deren Wohnsitz oder Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist, sind, gilt der
Gerichtsstand des Sitzes von Natouralist als vereinbart. Sofern unabdingbare Bestimmungen
internationaler Abkommen den genannten Gerichtsständen entgegenstehen, gelten die unabdingbaren
Bestimmungen.